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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für alle – auch zukünftigen – Verträge über Leistungen zwischen Berlin-Drohne, Wendenschloßstr. 131b, 12557 Berlin vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Hürter (nachfolgenden Berlin-Drohne) und dem/der Auftraggeber/in (nachfolgend Auftraggeber). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder den hier ausgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthält.

Diese AGB verliert ihre Geltung auch dann nicht, wenn Berlin-Drohne in Kenntnis entgegenstehender oder (von diesen AGB) abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.

Berlin-Drohne ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern bzw. anzupassen, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Berlin-Drohne für den Auftraggeber zumutbar sind. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht umgehend nach Zugang der neuen Version widerspricht.

2. Anwendungsbereich

Die AGB finden Verwendung bei Aufträgen für Drohnen- und Luftaufnahmen (Drohnenfotografie, Videos, Sonstiges) und Bearbeitung.

Vorrang vor der Vertragserfüllung hat immer die Sicherheit aller beteiligten Personen, die Sicherheit des Luftraums, sowie die Sicherheit des eingesetzten Geräts. Die Entscheidungskompetenz hierüber hat ausschließlich der vor Ort befindliche Pilot und/oder die zuständige Behörde.

3. Vertragsabschluss

Nach Angebotsanfrage des Auftraggebers erhält dieser ein schriftliches Angebot von Berlin-Drohne per Email. Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind in der Buchungsbestätigung von Berlin-Drohne geregelt.

Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der Bestätigung durch Berlin-Drohne.

4. Genehmigung

Sorge für die Aufstiegsgenehmigungen für das jeweilige Bundesland und/oder die jeweilige Stadt oder Gemeinde trägt der Pilot. Dies ist für den Auftraggeber im Allgemein kostenlos. Werden Sondergenehmigungen (für z.B. Flüge in Naturschutzgebieten, Aufnahmen über Fernstraßen oder Wasserwegen, über Drehorten von dritten Parteien o.ä.) benötigt, verpflichtet sich der Auftraggeber mit Berlin-Drohne und den Behörden zusammenzuarbeiten und eventuell anfallende Kosten für Drehgenehmigungen, bzw. Sondernutzungen, ohne Zusatzkosten, zu tragen.

5. Leistungen

Für die Erstellung der in Auftrag gegeben Bilder oder Videoformate gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilder- und Videoflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Standardbedingungen im Vorfeld zu berücksichtigen:

  • kein Flug beim schlechten Wetter wie bei Regen, Gewitter, Nieselregen, Nebel, Hagel, Graupel oder Schneefall
  • kein Flug vor 06:00 Uhr oder nach 22:00 Uhr in Wohngebieten
  • kein Flug bei Windstärken über 30 km/h
  • kein Flug ohne Sichtkontakt zur Flugdrohne (Sichtflug nach VFR-Regeln)
  • maximale Flughöhe 120 Meter (variiert nach Flugraum-Standorten im In- und Ausland)
  • maximale Entfernung zum Piloten horizontal 200 m
  • Flugzeit ca. 30 Minuten je Akku-Einheit
  • kein Überflug von Sperrgebieten (z.B. MSB, Grenzgebieten, JVA)
  • kein Überflug von Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
  • kein Überflug zu Zwecken der Spionage

Der Pilot ist bemüht, im Sinne des Auftragsgebers die Flugzeit zu maximieren. Bei Berechnung nach Zeit zählt die gesamte Zeit, in der der Pilot vor Ort ist. Dem Kunden ist bekannt, dass die tatsächliche Flugzeit niedriger ist. (Start, Landung, Akkuwechsel, Akku-Aufladen, Wartung des Fluggerätes, Überlastung der Motoren. etc) Pro Stunde können maximal 2 Flüge durchgeführt werden.

Mündliche Zusagen durch die Vertreter oder sonstige Hilfspersonen von Berlin-Drohne bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.

Sind von Berlin-Drohne Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

6. Lieferung

Die Herstellung von Foto-, bzw. Videoarbeiten (Luftaufnahmen) kann wetterabhängig sein (Sonnenstand, Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit etc.).

Der vom Auftraggeber gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber auf Grund von Wetter- und luftrechtlichen Einflüssen oder aus Gründen der Flugsicherheit für Leib und Leben, nicht garantiert. Sich daraus ergebende Lieferverzögerungen gelten als vereinbart.

Als maximale Lieferzeit werden drei Monate vereinbart. Nach drei Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber in schriftlicher Form (Brief, eMail) angezeigt wird.

7. Unerlaubte Nutzung einer Drohne

Rechtsgrundlage für die Nutzung der Drohne durch Berlin-Drohne stellt die jeweils gültige Drohnenverordnung dar.

In der Regel verboten ist u.a. die Nutzung über: Justizvollzuganstalten, Flughäfen und –plätzen, Anlagen zur Energiegewinnung, Militärische Anlagen und Unglücksorten. Ebenso verboten ist der Einsatz über Menschenmengen, über viel befahrenen Straßen und zu Spionagezwecken. Die Fluggeräte dürfen nur in der Sichtweite des Pilotengeflogen werden.

In unklaren Fällen behält sich Berlin-Drohne das Recht vor, von einem Drohnenaufstieg abzusehen.

8. Pflichten des Auftragsgebers

Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung, keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Pilot während der Durchführung des Auftrages Kenntnis erlangen, dass der Auftraggeber gegen Recht und Gesetz verstößt, kann er den Auftrag umgehend zu Lasten des Auftragsgebers abbrechen und das Bildmaterial einbehalten und vernichten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit Berlin-Drohne gegen eventuelle Schadenersatzansprüche Dritter frei zu stellen.

9. Nutzungsrechte

Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei Berlin-Drohne, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Berlin-Drohne darf sämtliches Bild-, Video- und Tonmaterial uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen.

10. Preise und Zahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 30% der gesamten Rechnungssumme ist sofort mit Vertragsschluss fällig. Die Schlusszahlung der verbleibenden Summe ist 7 Tage nach Leistungserbringung fällig. Der Eingang des Geldes auf dem angegebenen Konto von Berlin-Drohne gilt als maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung. Im Falle von Zahlungsverzug kann Berlin-Drohne Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt Berlin-Drohne unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Berlin-Drohne ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Berlin-Drohne anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.

Berlin-Drohne behält sich vor eine Kaution und/ oder Vorkasse zu verlangen.

Dem Auftraggeber stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse

Bei Vorkasse bekommen sie die Rechnung mit der Auftragsbestätigung.

Rechnung

Der Auftraggeber ist verpflichtet 30 % des Gesamtbetrages sofort ab Vertragsschluss auf das angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Die restlichen 70 % des Gesamtbetrages sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung auf das angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen.

Barzahlung/Kartenzahlung

Sie zahlen den Rechnungsbetrag spätestens vor Durchführung des Auftrages in bar oder mit EC/Kreditkarte.

Beim unbekannten Fluggebiet wird unter Umständen eine Vorbesprechung und Ortsbesichtigung notwendig. Dies ist mit 40,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Stunde zu vergüten.

Fahrtkosten betragen 0,30 € je angefangenen km. Die ersten 15km sind kostenfrei.

11. Kündigung und Stornierung

Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten, die Kündigung hat ausschließlich in Schriftform zu erfolgen.

Im Falle einer Kündigung des Kunden ohne wichtigen Grund, steht Berlin-Drohne für die bereits erbrachte Leistung ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten durch die Absage zu. Als erbrachte Leistungen gelten neben den Eigenleistungen auch eingegangene Verpflichtung gegenüber Dritter (Hotelzimmer, Flug- oder Bahntickets etc.). In diesem Sinne gelten die Schadensersatz- und Vergütungsansprüche für alle Verpflichtung.

Kündigt der Kunde einen bereits geschlossenen Auftrag vor Beginn des Aufstiegstermins, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Auftragsausfall berechnet.

Stornogebühren fallen gestaffelt wie folgt an:

Rücktritt bis 2 Wochen vor Aufstiegstermin: 0 % des vereinbarten Honorars

Rücktritt bis 1 Woche vor Aufstiegstermin: 30% des vereinbarten Honorars

Rücktritt bis 3 Tage vor Aufstiegstermin: 60% des vereinbarten Honorars

Rücktritt bis & ab 24 Stunden vor Aufstiegstermin: 90% des vereinbarten Honorars

Es steht Berlin-Drohne frei einen Nachweis zu erbringen, dass der entstandene Schaden größer ist. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

Vertragliche Sonderleistungen nach Kundenwunsch werden stets unabhängig und in voller Höhe berechnet.

12. Haftung

Ansprüche des Auftragsgebers auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Berlin-Drohne, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Berlin-Drohne beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Hauptleistungspflichten). Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Berlin-Drohne ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche von Verbrauchern und solche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zum Gegenstand haben. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Berlin-Drohne ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Berlin-Drohne.

13. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Berlin-Drohne das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber Berlin-Drohne unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Auftraggeber bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, behält Berlin-Drohne sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen ihn vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, tritt er an Berlin-Drohne für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt Berlin-Drohne unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

12. Höhere Gewalt

Kann die vertragsgegenständliche Leistung des Piloten aufgrund eines außerordentlichen und unvorhersehbaren Ereignisses (höherer Gewalt), welches von keiner Vertragspartei zu vertreten ist (z.B. Krankheit, Streik, behördliche Maßnahmen, Krieg, Naturkatastrophen, schwerwiegenden Gesundheitsrisiken/Pandemie, Feuer etc.) nicht erbracht werden, so entfällt die Verpflichtung der Zahlung vereinbarter Entgelte mit Ausnahme der bereits erbrachten Leistungen, sowie bereits erbrachter Leistungen der vom Fotografen beauftragten Drittdienstleister.

14. Widerrufsrecht

Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, wenn dieser online geschlossen wurde. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, E-Mail) erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor dem Auftraggeber der schriftliche Vertrag vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Bitte beachten Sie:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.

  – Widerrufsformular –

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag die Erbringung der folgenden Dienstleistung

_______________________________________________________

_______________________________________________________

Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

________________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_________________________

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen

Der Widerruf ist zu richten an:

Berlin-Drohne

c/o Stefan Hürter

Wendenschloßstr. 131b

12557 Berlin

E-Mail: stefan.huerter@berlin-drohne.com

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen binnen 14 Tagen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der Auftraggeber ggf. Wertersatz zu leisten.

15. Schlussbestimmungen

Ergänzungen und/oder Änderungen der aufgeführten Bedingungen werden nur durch schriftliche Zustimmung beider Parteien wirksam. Dies gilt auch für die Änderung oder Abwandlungen dieser Klausel.

Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtstand bei Streitigkeiten ist der Hauptsitz von Berlin-Drohne.

Nebenabreden zum Vertrag oder Abtretungen von Forderungen aus diesen AGB gelten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Berlin-Drohne.

Für alle zu erbringenden Leistungen, auch die im Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Datenschutz

siehe gesonderter Datenschutzerklärung

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ undurchführbar oder unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Purus faucibus ornare suspendisse sed.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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